| Schon gewußt? |
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Das Bundesland Bayern hat mit 13 von 15 möglichen Feiertagen die meisten gesetzlichen Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland. Augsburg ist mit 14 Feiertagen die Stadt mit den meisten Feiertagen. Am 8. August feiern die Augsburger jedes Jahr das Friedensfest. |
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Feiertage in Deutschland lassen sich anhand von drei Kriterien unterscheiden – Hintergrund, Beweglichkeit und ob gesetzlich bestimmt oder nicht. In Bezug auf den Hintergrund finden sich in der einen Kategorie diejenigen, die einen historisch-religiösen Ursprung haben, und in der anderen weltliche Feiertage. Historisch-religiöse Feiertage gehen in der Regel auf die Wurzeln des Christentums um den Beginn der Zeitrechnung zurück. Weltliche Festtage haben andere, oftmals geschichtliche Hintergründe in der Vergangenheit eines Staates. Religiös motiviert sind unter anderem Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Dort spielt die Geschichte von Jesus Christus und die des Heiligen Geistes die tragende Rolle.
Weltliche Feiertage in Deutschland sind zum Beispiel der Tag der deutschen Einheit am 03. Oktober, der Tag der Arbeit am 01. Mai und der Neujahrstag am 01. Januar eines jeden Jahres. Der Tag der deutschen Einheit geht auf die deutsche Wiedervereinigung 1990 zurück, und der Tag der Arbeit auf eine bedeutende Kundgebung der amerikanischen Arbeiterbewegung am 01. Mai 1886 in Chicago.
Ungefähr die Hälfte der Feiertage in Deutschland ist beweglich. Ostern, Pfingsten, Christie Himmelfahrt und Fronleichnam hängen alle vom Datum des ersten Frühjahrsvollmondes ab. Ostersonntag ist am ersten Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond. Sowohl Pfingsten als auch Christie Himmelfahrt und Fronleichnam haben einen festgelegten Tagesabstand vom Ostersonntag. Pfingstsonntag ist z.B. fünfzig Tage nach Ostersonntag. Nicht bewegliche Feiertage in Deutschland sind u.a. der Neujahrstag, der Tag der deutschen Einheit, der Tag der Arbeit und die beiden Weihnachtsfeiertage.
Gesetzlich bestimmt werden die Feiertage bis auf einen durch die Bundesländer. Nur der Tag der deutschen Einheit ist gesamtstaatlich festgelegt. Übereinstimmung gibt es bei 8 weiteren Feiertagen, die in allen der 16 Bundesländer Geltung haben. Diese sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostermontag, der Tag der Arbeit am 01. Mai, Christie Himmelfahrt, Pfingstmontag sowie der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Alle anderen Feiertage gelten nur in einem der Teil der Bundesländer. Die Heiligen Drei Könige sind zum Beispiel nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachen-Anhalt gesetzlich festgelegt. Gesetzlich bestimmte Feiertage sind in der Regel arbeitsfrei. Daneben gibt es auch noch Tage, die als Festtage gelten, aber nicht gesetzlich festgelegt sind, wie der Aschermittwoch.
Was von vielen als ungerecht empfunden wird, ist die ungleiche Verteilung der Feiertage. Die Unterschiede bei der Anzahl der Festtage resultieren wie erwähnt daraus, dass die Kompetenzen für die Festlegung bis auf den Tag der deutschen Einheit bei den einzelnen Bundesländern liegen. Kritik entzündet sich vor allem daran, dass z.B. in Bayern drei gesetzliche Feiertage mehr zur Verfügung stehen als in einigen der nördlichen Bundesländer. Diese Mehrzahl an Feiertagen gibt es ursprünglich aus religiösen Gründen. Als problematisch gilt in heutiger Zeit, dass diese von einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung nicht mehr als religiöser Feiertag genutzt werden, sondern schlichtweg als arbeitsfreier Tag für Ausflüge und anderes. Die ursprüngliche Bedeutung dieser Tage geht dadurch immer mehr verloren, und ihre Bewandtnis wird in Frage gestellt. Die wenigsten Feiertage gibt es in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie in Niedersachen und Schleswig Holstein.
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