Totensonntag

Als Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, wird der letzte Sonntag vor dem ersten Advent bezeichnet. Diese Festsetzung geht auf eine Bestimmung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm III. vom 24. April und einer Verordnung vom 25. November 1816 zurück. Alle anderen evangelischen Kirchen übernahmen diese Bestimmung. Heute ist der Totensonntag in den evangelischen Kirchen Deutschlands und der Schweiz ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er bezeichnet auch den letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres. In der katholischen Kirche wird der Totensonntag als Allerseelen bezeichnet und fällt stets auf den 02. November.

Zu den Bräuchen des Totensonntags gehört es, stille Einkehr zu halten, die Gräber zu besuchen und mit Gestecken oder Blumen zu schmücken. In den Gottesdiensten wird der Toten gedacht, die im vergangenen Kirchenjahr verstorben sind. Gleichzeitig wird auf die Auferstehung der Toten hingewiesen und für das Kommen und Erscheinen Christi gebetet.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern gesetzlich geschützt und es gelten besondere Bestimmungen und Einschränkungen. Es dürfen an diesem Tag z.B. keine Musikaufführungen in Gaststätten stattfinden oder sie sind zeitlich begrenzt auf bestimmte Stunden. Das betrifft auch Tanzveranstaltungen, gewerbliche Veranstaltungen sowie bestimmte Sportevents. Auch gilt ein generelles LKW-Fahrverbot in Deutschland. Da der Totensonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, sind die Ladenöffnungszeiten nicht betroffen.

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Autor: Ferien Feiertage